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Dominik K., 242014 wurde ich schwer krank, zwei Wochen war unklar, um was es sich handelte und mein Zustand wurde immer schlechter. Auf der Intensiv-station machte ich mir Gedanken um eine Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung, da ich schlimmstenfalls in ein Koma fallen konnte.
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Zinaida S., 26Im schlimmsten Fall möchte ich die Verantwortung und Entscheidung über mein Leben und Tod nicht meinen Eltern zumuten - deswegen habe ich eine Patientenverfügung inklusive Betreuungsvollmacht angelegt.
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Lennart B., 22Mein Opa litt an Demenz. Eine Patientenverfügung hat er nie ausgefüllt. Dadurch musste er viele Behandlungen wie z. B. eine künstliche Ernährung durchleben bis er nach langer Zeit im Krankenbett verstarb.
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Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein Formular, in dem Du im Vorfeld festlegen kannst, was in bestimmten Krankheitsfällen passieren soll. Da Du dann vielleicht nicht mehr in der Lage sein könntest eine solche Entscheidung zu treffen oder zu äußern.
In der Patientenverfügung wird festgehalten welche medizinischen Maßnahmen wie beispielsweise ärztliche Heileingriffe in welchem Fall durchgeführt werden sollen und bezieht sich in den meisten Fällen auf lebensverlängernde Maßnahmen bzw. auf die Verweigerung dieser. |
Aktuelle Situation in Deutschland
In Deutschland ist die sogenannte passive Sterbehilfe erlaubt. Bei der passiven Sterbehilfe werden Maßnahmen ergriffen, die den Tod zur Folge haben, wie zum Beispiel das Abschalten von lebenserhaltenden Apparaten. Auch die indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente verabreicht werden, um Schmerzen zu linden und als Nebenwirkung die Beschleunigung des Sterbens aufweisen, sind zulässig. Es ist ebenfalls straffrei erlaubt Medikamente zur Selbsttötung bereitzustellen. Die Einnahme muss dabei vom Betroffenen selbst erfolgen. Allerdings darf der Zugang zu solchen Medikamenten nur in “extremen Einzelfällen” (Entscheidung Bundesverwaltungsgericht) nicht verwehrt werden. Sterbehilfe als Dienstleistung anzubieten ist in Deutschland verboten. |
1. Leben ist kein disponibles Rechtsgut
Rechtsgüter sind in der Regel disponibel - also verfügbar. Das bedeutet, dass der Inhaber eines Rechtsguts nach seinem freien Willen über seine Rechtsgüter verfügen (disponieren) kann.
Eine Ausnahme stellen dabei nach herrschender Meinung die Menschenwürde und das Leben.
Bedeutet: Es ist nicht einem selbst überlassen über sein Leben oder entsprechend Tod zu entscheiden.
2. Aktive Sterbehilfe ist eine Straftat
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland in § 216 Tötung auf Verlangen geregelt.
Im einzelnen bedeutet es, dass die aktive Sterbehilfe, also beispielsweise die Verabreichung eines Narkosemittels (Überdosis) verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Auch der alleinige Versuch dessen ist strafbar.
Erlaubt hingegen ist die passive Sterbehilfe. Hierbei wird ein Patient sozusagen “sterben gelassen” - zum Beispiel durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung oder Beatmung).
3. Formuliere Deine Patientenverfügung so konkret wie möglich
Damit im Fall der Fälle die behandelten Ärzte_innen Deine Wünsche verstehen und diesen nachkommen können, auch wenn Du nicht mehr in der Lage bist diese zu äußern, ist es sehr wichtig, dass Deine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert ist.
Da es sehr viele unterschiedliche Fälle und Situationen (Krankheiten, Unfallfolgen) gibt, für die eine Patientenverfügung formuliert werden kann, solltest Du Dir zwar im Vorfeld selbst Gedanken machen, Dich aber auch ggf. mit zum Beispiel Deinen Eltern dazu austauschen und bei der Formulierung einen Arzt_in oder Notar_in zu Rate ziehen.
4. Du kannst Deine Patientenverfügung jederzeit widerrufen
Da es in einer Patientenverfügung - ganz krass ausgedrückt - um Leben und Tod geht, kann es immer passieren, dass Du Dich irgendwann doch nicht mehr mit den festgelegten Maßnahmen wohl fühlst oder diese doch erweitern möchtest. Daher hast Du die Möglichkeit, die Patientenverfügung jederzeit anzupassen oder zu widerrufen. Es ist natürlich sicherer eine solch wichtige Änderung (Anpassung, Widerruf) eher schriftlich festzuhalten, aber auch eine mündliche Änderung ist rechtskräftig. Hier ist es wichtig, dass die in der Patientenverfügung angegebene vertrauensvolle Vertretung bzw. bevollmächtigte Person darüber informiert wird.
5. Die Patientenverfügung ist erst seit 2009 gesetzlich geregelt
Bis vor 10 Jahren war die Rechtslage rund um die Patientenverfügungen aufgrund von fehlender gesetzlicher Regelungen in vielerlei Hinsicht unklar, unsicher und von der Rechtsprechung der Gerichte geprägt. Nach 2009 wurde die Patientenverfügung ins Bürgerliche Gesetzbuch unter §1901a BGB aufgenommen.
6. 76 % der Deutschen sind für die aktive Sterbehilfe
Über drei Viertel der deutschen Bevölkerung haben in einer Umfrage des Institut für Demoskopie (IfD) im Herbst 2015 für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gestimmt.
Ganze 61 Pronzent der befragten Jugendlichen im Alter von 16 bis 29 Jahren haben angegeben, dass nicht möchten, wenn sie zum Pflegefall werden, dass das Leben mit allen Mitteln verlängert wird.
7. 43 % der Deutschen haben eine Patientenverfügung
Eine Erhebung des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zeigte, dass die Zahl der Patientenverfügungen in Deutschland in den letzten fünf Jahren zugenommen hat. Mittlerweile hat fast die Hälfte der Bürger (43 Prozent) eine Patientenverfügung - 2012 waren es gerade mal 26 Prozent.
In der Umfrage gaben 32 Prozent der Befragten an, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Diese Zahl ging zurück, denn 2012 waren es noch 43 Prozent.
Rechtsgüter sind in der Regel disponibel - also verfügbar. Das bedeutet, dass der Inhaber eines Rechtsguts nach seinem freien Willen über seine Rechtsgüter verfügen (disponieren) kann.
Eine Ausnahme stellen dabei nach herrschender Meinung die Menschenwürde und das Leben.
Bedeutet: Es ist nicht einem selbst überlassen über sein Leben oder entsprechend Tod zu entscheiden.
2. Aktive Sterbehilfe ist eine Straftat
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland in § 216 Tötung auf Verlangen geregelt.
Im einzelnen bedeutet es, dass die aktive Sterbehilfe, also beispielsweise die Verabreichung eines Narkosemittels (Überdosis) verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Auch der alleinige Versuch dessen ist strafbar.
Erlaubt hingegen ist die passive Sterbehilfe. Hierbei wird ein Patient sozusagen “sterben gelassen” - zum Beispiel durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung oder Beatmung).
3. Formuliere Deine Patientenverfügung so konkret wie möglich
Damit im Fall der Fälle die behandelten Ärzte_innen Deine Wünsche verstehen und diesen nachkommen können, auch wenn Du nicht mehr in der Lage bist diese zu äußern, ist es sehr wichtig, dass Deine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert ist.
Da es sehr viele unterschiedliche Fälle und Situationen (Krankheiten, Unfallfolgen) gibt, für die eine Patientenverfügung formuliert werden kann, solltest Du Dir zwar im Vorfeld selbst Gedanken machen, Dich aber auch ggf. mit zum Beispiel Deinen Eltern dazu austauschen und bei der Formulierung einen Arzt_in oder Notar_in zu Rate ziehen.
4. Du kannst Deine Patientenverfügung jederzeit widerrufen
Da es in einer Patientenverfügung - ganz krass ausgedrückt - um Leben und Tod geht, kann es immer passieren, dass Du Dich irgendwann doch nicht mehr mit den festgelegten Maßnahmen wohl fühlst oder diese doch erweitern möchtest. Daher hast Du die Möglichkeit, die Patientenverfügung jederzeit anzupassen oder zu widerrufen. Es ist natürlich sicherer eine solch wichtige Änderung (Anpassung, Widerruf) eher schriftlich festzuhalten, aber auch eine mündliche Änderung ist rechtskräftig. Hier ist es wichtig, dass die in der Patientenverfügung angegebene vertrauensvolle Vertretung bzw. bevollmächtigte Person darüber informiert wird.
5. Die Patientenverfügung ist erst seit 2009 gesetzlich geregelt
Bis vor 10 Jahren war die Rechtslage rund um die Patientenverfügungen aufgrund von fehlender gesetzlicher Regelungen in vielerlei Hinsicht unklar, unsicher und von der Rechtsprechung der Gerichte geprägt. Nach 2009 wurde die Patientenverfügung ins Bürgerliche Gesetzbuch unter §1901a BGB aufgenommen.
6. 76 % der Deutschen sind für die aktive Sterbehilfe
Über drei Viertel der deutschen Bevölkerung haben in einer Umfrage des Institut für Demoskopie (IfD) im Herbst 2015 für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gestimmt.
Ganze 61 Pronzent der befragten Jugendlichen im Alter von 16 bis 29 Jahren haben angegeben, dass nicht möchten, wenn sie zum Pflegefall werden, dass das Leben mit allen Mitteln verlängert wird.
7. 43 % der Deutschen haben eine Patientenverfügung
Eine Erhebung des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zeigte, dass die Zahl der Patientenverfügungen in Deutschland in den letzten fünf Jahren zugenommen hat. Mittlerweile hat fast die Hälfte der Bürger (43 Prozent) eine Patientenverfügung - 2012 waren es gerade mal 26 Prozent.
In der Umfrage gaben 32 Prozent der Befragten an, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Diese Zahl ging zurück, denn 2012 waren es noch 43 Prozent.
Weitere Informationsangebote
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